mit Arbeitnehmer-Sparzulage
Wer seine Vermögenswirksamen Leistungen (VL) in einen Bausparvertrag einzahlt, wird vom Staat dafür belohnt - mit der Arbeitnehmer-Sparzulage:
- Sie erhalten 9% Ihrer VL auf Bausparen. Zahlt der Arbeitgeber die vollen 470 Euro im Jahr, schenkt der Staat Ihnen jährlich 43,00 Euro. Verheiratete (zwei Arbeitnehmer) können mit maximal 86,00 Euro vom Staat rechnen.
- Fondssparer erhalten 18% auf maximal 400 Euro (allein Stehend) bzw. 800 Euro (verheiratet, zwei Arbeitnehmer). Bis 2004 bekommen Sie in den Neuen Bundesländern 22% auf Ihre Beiträge.
Es gilt hierbei ein maximal zu versteuerndes Jahreseinkommen von 17.900 Euro bei Alleinstehenden und 35.800 Euro bei Verheirateten.
Sie haben Anspruch auf Wohnungsbauprämie, wenn
- Sie jährlich mindestens 50 Euro – hierzu zählen auch die Guthabenzinsen - auf Ihren Bausparvertrag einzahlen,
- Sie mindestens 16 Jahre alt sind,
- in der Bundesrepublik unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig sind,
- und Ihr zu versteuerndes Einkommen nicht höher ist als 25.600 Euro bei allein Stehenden und 51.200 Euro bei Verheirateten.
Nur – welcher Bauspartarif und welche Gesellschaft ist für Sie passend? Fordern Sie hier Ihren kostenfreien Vergleich an!

