Invalidität bedeutet, dass die versicherte
Person durch einen Unfall auf Dauer in ihrer körperlichen oder geistigen
Leistungsfähigkeit beeinträchtigt wird.
Der Invaliditätsgrad wird nach einem Unfall durch den Versicherer auf Grundlage ärztlicher
Bescheinigungen festgestellt. Die Leistung des Versicherers orientiert sich an
dem Invaliditätsgrad.
Die Versicherungssumme bei Invalidität wird bei einem Invaliditätsgrad
von 50 Prozent erreicht. Ist der Invaliditätsgrad höher, erhöht sich auch die
Versicherungssumme. Bei Vollinvalidität erhalten Sie die fünffache Versicherungssumme
(Progression von 500 Prozent). Ist der Invaliditätsgrad geringer als 50 Prozent,
erhalten Sie entsprechend weniger als die Versicherungssumme.

