Die Leistung errechnet sich aus der Versicherungssumme und dem Grad der unfallbedingten Invalidität. Bereits ab einem Prozent Invalidität zahlt der Versicherer. Der Schwerpunkt liegt jedoch auf der Absicherung von Schwerstverletzungen, die in der Regel bei den Invaliditätsleistungen zu einem hohen Invaliditätsgrad führen.
Die Versicherungssumme erhalten Sie bei einem Invaliditätsgrad von 50 Prozent. Ist der Invaliditätsgrad höher, erhöht sich auch die Leistung (Progression). Ist der Invaliditätsgrad niedriger, verringert sich die Leistung.
Im Falle einer Vollinvalidität, also einem Invaliditätsgrad von 100 Prozent, bekommen Sie die fünffache Versicherungssumme ausgezahlt (bei Wahl 500 Prozent Progression).
Die Todesfallleistung wird gezahlt, wenn die versicherte Person innerhalb eines Jahres infolge des Unfalls gestorben ist.
Befinden Sie sich aufgrund eines Unfalls in vollstationärer Heilbehandlung, wird Ihnen je Kalendertag ein Krankenhaustagegeld in der vereinbarten Höhe gezahlt, längstens jedoch für zwei Jahre vom Unfalltag an gerechnet.
Für die gleiche Anzahl von Kalendertagen wie ein Anspruch auf Krankenhaustagegeld besteht, erhalten Sie nach Entlassung aus der Heilbehandlung ein Genesungsgeld, längstens jedoch bis 28 Tage.
Es wird Ersatz geleistet bis zur Höhe von 5.000 EUR für nachgewiesene Arzthonorare und sonstige Operationskosten sowie für notwendige Kosten für Unterbringung und Verpflegung in einem Krankenhaus. Bei der Produktlinie LUXUS werden darüberhinaus auch nachgewiesene Zahnarzt- und Zahnbehandlungskosten übernommen, soweit natürliche Zähne beschädigt wurden.
Ersetzt werden nach einem Unfall die Kosten für Such-, Rettungs- oder Bergungseinsätze von öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich organisierten Rettungsdiensten - soweit hierfür üblicherweise Gebühren berechnet werden - bis zu einem Betrag von 5.000 EUR.
Es wird nach einem unter den Vertrag fallenden Unfall im Sinne von Ziffer 1 AUB 99 eine Kurkostenbeihilfe bis zur Höhe von 3.000 EUR gezahlt, wenn die versicherte Person innerhalb von drei Jahren, vom Unfalltag an gerechnet wegen der durch das Unfallereignis hervorgerufenen Gesundheitsschädigung oder deren Folgen eine medizinisch notwendige Kur von mindestens 3 Wochen Dauer durchgeführt hat.

